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Wie schütze ich meine Geschäftsideen?

Wir hatten bisher nur über neue Geschäftsideen und Trends berichtet. Damit langfristiger Erfolg gesichert werden kann, ist es notwendig, mit neuen, innovativen, unvergleichbaren Produkten oder Geschäftsideen die Aufmerksamkeit von Kunden zu gewinnen. Doch eine Frage stellen sich viele – wie kann ich meine Geschäftsidee schützen? Wenn jemand anderes die eigene Geschäftsidee umsetzt ist dies natürlich sehr sehr ärgerlich. Leider ist es so, dass es in Deutschland auf Inspirationen und Geistesblitze weder Urheberrechte noch Patent- oder Markenschutz gibt. Mit dem Patentschutz kann nur eine technische Idee/Erfindung bzw. Entwicklung geschützt werden – hierunter fällt jedoch eine Geschäftsidee nicht. Nach § 1 I PatG werden Patente für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Im Gegensatz zum Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrecht bietet das Urheberrecht dem Unternehmer in der Gründungsphase einen großen praktischen Vorteil: Es bedarf keiner Anmeldung. Urheber ist, wer das individuelle, gegenständliche Werk geschaffen hat unabhängig von Eintragungen oder Anmeldungen. Das Urheberrecht entsteht also automatisch bei demjenigen, der das Werk erstellt hat. Das Verwertungsrecht des Urhebers bleibt bis zu 70 Jahre nach dem Tod bestehen,danach steht den gesetzlichen bzw. rechtlichen Erben das Verwertungsrecht zu. Es gibt keinen Antrag auf Urheberschutz im Sinne des Urheberrechtgesetzes. Es entsteht automatisch mit der Vollendung des Werkes.

In den USA ist ein patentrechtlicher Schutz von Geschäftsideen mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wichtig ist hierbei, dass die Idee neu ist und nicht naheliegend. Doch wie kann man dennoch eine Geschäfts- oder Dienstleistungsidee einen gewissen Schutz genießen?

  • Durch Geheimhaltung können neue Geschäfsideen einen gewissen Schutz erhalten. Dies ist aber in der Praxis nicht durchführbar.
  • Man kann zwischen den potentiellen Vertragspartnern – dem Inhaber der Geschäftsidee und den Banken, Geldgebern, Kooperationspartnern – auch eine Vertraulichkeitsvereinbarung (auch Non Disclosure Agreements, NDA genannt) abschließen.
  • Oder man gibt der neuen Geschäfts- und Dienstleistungsidee einen wirkungsvollen und einprägsamen Namen der zur Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet wird. Somit kann ein Nachahmer die Geschäftsidee und dem gleichen Namen nicht mehr anbieten. Das Markenrecht bietet die Möglichkeit, unverwechselbare Wort-, Bild- oder auch Hörmarken für ca. 300 Euro für 10 Jahre registrieren zu lassen.

Der beste Weg von der eigenen Geschäftsidee zu profitieren liegt darin, diese selbst schnell umzusetzen und oben beschriebene Vorschläge zu beachten. Eine sogenannte “Eintrittsbarriere” kann potentielle Nachahmer abschrecken, denn am Ende eines jeden Geschäfskonzepts gewinnt meistens der “First-Mover”.

(Ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit)

Bildquelle: © Knipsermann/Ernst Rose / PIXELIO


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